Wiederzulassung

Wenn Ihr Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren nach Stilllegung erneut zugelassen werden soll,
muss lediglich die Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht eingehalten werden. D.h. für den Fahrzeughalter,
dass die Untersuchung nur dann ansteht, wenn diese während der Stilllegungszeit erforderlich war.
Wenn das Fahrzeug jedoch länger als 7 Jahre stillgelegt wurde, ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Für Fahrzeuge, die vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurden,
erhielt man von den Kfz-Zulassungsstellen eine Abmeldebescheinigung.
Bei Wiederzulassung ist diese Abmeldebescheinigung vorzulegen,
zudem wurde der Stilllegungsvermerk auf dem Fzg. Brief Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.


Zur Wiederzulassung werden folgende Unterlagen benoetigt:
· Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
· Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
· Gueltiger Bericht zur Hauptuntersuchung (Im Original)
· Gueltiger Bericht zur Abgasuntersuchung (Im Original)
· eVB-Nummer elektronische Versicherungs- Bestaetigung von Ihrer KFZ Versicherung
· Gueltiges Ausweisdokument (Personalausweis im Original) oder Reisepass mit Meldebestaetigung
· bei auslaendischen Staatsbuergern, wird der Pass mit Aufenthaltstitel im Original benoetigt.
· SEPA Mandat (Einzugsermaechtigung) für die KFZ Steuer (finden Sie im Formularbereich)
· Vollmacht bzw. Auftrags- und Zulassungsvollmacht (finden Sie im Formularbereich)

Bitte beachten Sie: war Ihr Fahrzeug laenger als 7 Jahre stillgelegt, ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Infolgedessen muss für die Wiederzulassung eine Vollabnahme durch den TUEV bzw. die Dekra erfolgen,
zudem muss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.





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